Teilzeitbetreutes Wohnen
Ob Bewohner*innen in eine Form der Teilzeitbetreuung wechseln können, wird durch die zuständige Fachabteilung der NÖ Landesregierung in Zusammenarbeit mit unserer Einrichtung erarbeitet.
Menschen mit intellektueller oder mehrfacher Behinderung, welche Verrichtungen der Selbstversorgung (Körperpflege, etc.) weitgehend selbstständig bewältigen können, jedoch in Frage der Lebensführung und/oder Alltagsgestaltung regelmäßig Anleitung, Beratung und teilweise Kontrolle benötigen.
Bei der Teilbetreuung ist kein Nachtdienst anwesend! Bei Bedarf z.B. in Krisensituationen und eventuell bei Krankheiten wird die Betreuung jedoch sichergestellt.
Tagsüber sind unsere Bewohner*innen in einer Tagesbetreuung bzw. einem Beschäftigungsverhältnis.
